Sicherheit im digitalen Zeitalter
Cyberangriffe sind vielfältig - wir bieten Ihnen einen wirksamen
Schutz gegen Eigen- und Fremdschäden
Maximaler Schutz für Ihre Daten
Schutz bei Hacker Viren und Trojaner
Schutz bei Betriebsunterbrechungen
Firmen und Unternehmen müssen sich für eine neue Dimension von Cyberrisiken wappnen
Unternehmen müssen sich gegen eine neue Dimension von sich schnell entwickelnden Cyberrisiken wappnen. Fürchten Unternehmen heute vor allem Datendiebstähle, Datenschutzverletzungen und Reputationsschäden, so werden künftig Betriebsunterbrechungen in den Vordergrund rücken. Auch katastrophale Schadenszenarien sind denkbar.
"Vor nur 15 Jahren waren Cyberangriffe sporadisch und die wenigen Vorfälle meist das Werk von ‚Hacktivisten‘. Mit der zunehmenden digitalen Vernetzung, der Globalisierung und der Kommerzialisierung von Internetkriminalität kam es zu einer Explosion der Cyberangriffe sowohl hinsichtlich ihrer Häufigkeit als auch hinsichtlich ihrer Schwere”, sagt Chris Fischer Hirs, CEO von AGCS. „Eine Cyberversicherung kann eine robuste IT-Security keinesfalls ersetzen, aber sie schafft eine zweite Verteidigungslinie, um die negativen Folgen von Cyberangriffen abzufedern. Wir beobachten eine zunehmende Nachfrage solcher Deckungen. Und wir möchten unsere Kunden dabei unterstützen, Gefahren aus dem Netz zu verstehen und sich besser dagegen zu wappnen.“
Leistungen unserer CyberSchutz-Police
Kostenübernahme bei Schäden im eigenen Unternehmen:
Wenn Ihnen Schäden entstehen durch Hackerangriffe auf Ihr Unternehmen oder weil die Behörde Ihren Betrieb aufgrund von Datenschutzverletzungen vorübergehend schließt, übernimmt die CyberSchutz-Police:
- die Kosten für die Wiederherstellung der Daten und der Funktionsfähigkeit des Computersystems,
- die Kosten und den entgangenen Gewinn durch eine daraus entstehende Betriebsunterbrechung,
- Informationskosten, wenn Sie Kunden über den Verlust von Daten informieren müssen,
- Kosten für die Behebung einer Sicherheitslücke, die für einen Cyberangriff ursächlich war.
- Kostenübernahme bei Schäden, die Dritten entstanden sind:
Wir prüfen im Schadenfall zunächst, ob und in welcher Höhe Sie haftpflichtig gemacht werden können und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Besteht der Anspruch zu Recht, übernimmt die die Kosten bei:
Verletzungen der Vertraulichkeit von Daten und Datenschutz, digital und physisch, wenn z. B.:
ausgedruckte Dokumente gestohlen werden, Netzwerksicherheitsverletzungen, wenn z. B. von Ihrem Computer aus Hackerangriffe auf Computer Ihrer Kunden gestartet wurden, Verstößen gegen das Marken-, Persönlichkeits- oder Wettbewerbsrecht in der digitalen Kommunikation, Vertragsstrafen von Kreditkarten-Unternehmen im E-Payment.
Zusätzliche Serviceleistungen:
Schadenermittlung: Im Versicherungsfall stehen Ihnen unsere Experten für die Schaden- und Ursachenermittlung zur Verfügung. Zudem können Sie – nach Rücksprache – auf Kosten der CyberSchutz-Police einen externen Datenforensiker hinzuziehen, der Schadenursache und -höhe ermittelt und Sie zu Maßnahmen berät, die den Schaden mindern. Das gilt auch, wenn Sie einen konkreten Verdacht haben.
Krisenkommunikation: Wir übernehmen nach vorheriger Abstimmung die Kosten eines Krisenkommunikationsberaters, um Reputationsschäden zu verhindern oder zu mindern. Wir empfehlen Ihnen auf Wunsch gerne einen geeigneten Dienstleister.
CyberSchutz-Police bei Hacker-Angriff
Oliver M. leitet ein Outdoorgeschäft mit einem eigenen Onlineshop, der rund 100.000 Kunden zählt. Als sein Kreditkarten-Unternehmen ihn auf Ungereimtheiten hinweist und eine Prüfung des Vorfalls verlangt, merkt Oliver M., dass er das Opfer von Hackern geworden ist. Daraufhin kündigen die Behörden ein Datenschutz-Verfahren an. Oliver M. muss den Onlinevertrieb vorerst einstellen und einen externen Experten zur Beseitigung der IT-Schwachstellen beauftragen.
Schaden:
80.000 EUR: Vertragsstrafe an das Kreditkarten-Unternehmen
385.000 EUR: Schaden durch die Betriebsunterbrechung
250.000 EUR: Kosten für die Information der Kunden über den Hackerangriff
20.000 EUR: Kosten während des behördlichen Datenschutz-Verfahrens
735.000 EUR Gesamtschaden
CyberSchutz-Police bei Datenlöschung / -schutz
Julia G. ist Geschäftsführerin eines Automobilzulieferers. Nach einer Auseinandersetzung mit einem Mitarbeiter aus der IT-Abteilung ist dieser so erbost, dass er das Unternehmen schädigen will. Er bleibt nach Dienstschluss heimlich im Betrieb und löscht die Festplatten, auf denen sensible Informationen einer aktuellen Produktion gespeichert waren. Am nächsten Tag steht nicht nur die eigene Produktion still, auch die Kunden des Unternehmens können nicht weiterarbeiten.
Schaden:
45.000 EUR: für die Datenrettung
63.000 EUR: Schaden durch die eigene Betriebsunterbrechung
98.000 EUR: Betriebsunterbrechungsschaden bei den Kunden
30.000 EUR: Kosten für Ursachenklärung und den Anwalt
236.000 EUR Gesamtschaden